Störungen im Bereich des Sprechens, Sprachverständnisses, der Stimme oder der Atmung können die Verständigung mit anderen Menschen erschweren. Auch Schluckstörungen belasten oder gefährden das Leben der Betroffenen.
Ziel ist das Erreichen einer größtmöglichen Kommunikation, das heißt Verbesserung der Artikulation und der Sprechflüssigkeit des Kindes im Alltag.
Hierbei handelt es sich um die Behandlung von Sprach-, Sprech- sowie Stimm- und Schluckstörungen.
Logopädie heißt nicht nur Arbeit am Patienten und dessen Störungen, sondern auch Prävention und Angehörigenarbeit.
Logopädische Probleme können Menschen jeden Alters betreffen vom Neugeborenen bis hin zum Senioren.
Zur Logopädie gelangen Sie per Heilmittelverordnung durch Ihren Arzt oder aber durch Ihre Eigeninitiative.
Sie könne sich gerne von uns beraten lassen. Gemeinsam finden wir die richtige Therapiemöglichkeit.
Bei Bedarf wird die Therapie von Ihrem behandelnden Arzt, z.B. vom Neurologen oder Hausarzt, verordnet.
Bei einer ausgestellten Verordnung muss innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie begonnen werden.
Die Behandlungskosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Die Zuzahlungspflicht von 10% des Rezeptwertes, zzgl. 10 € Rezeptgebühr besteht ab dem 18. Lebensjahr.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Zuzahlung möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist in die Praxis zu kommen, findet die Therapie bei Ihnen zu Hause statt.
Hausbesuche müssen durch den Arzt verordnet werden.